Umwelt- und Planungsrecht
Umwelt- und Planungsrecht
Aktuelle Herausforderungen im Umwelt- und Planungsrecht und eine immer weiter zunehmende Regulierung in diesem Bereich betonen die Notwendigkeit der ständigen Anpassung an neue Gesetzesentwicklungen und die wachsende Berücksichtigung globaler Umweltbelange.
Die zunehmende Komplexität dieser Angelegenheiten wird durch die Überlagerung von EU-rechtlichen, bundesrechtlichen und oft noch landesrechtlichen Anforderungen verstärkt.
Wir beraten und vertreten insbesondere Vorhabenträger sowie Planungs- und Genehmigungsbehörden in umweltrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich angrenzender Rechtsgebiete wie des Umweltinformationsrechts. Unsere Mandanten werden in zahlreichen Gerichtsverfahren auf allen Instanzen, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs, kompetent vertreten.
Unsere Beratung basiert auf langjährigen und wertvollen Erfahrungen und ist gleichzeitig an die aktuellen Anforderungen und Herausforderungen angepasst. Dabei haben wir auch die steigende Bedeutung von Verbandsklagerechten im Blick, die eine umfassende Beratung und rechtliche Begleitung erfordern, um Planungs- und Genehmigungsverfahren rechtssicher abzuschließen. In den letzten Jahren hat sich die Dynamik stetig weiterentwickelt. Es ist entscheidend, diese Veränderungen bei der Beratung zu berücksichtigen.
- Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte im Verkehrswege- und Verkehrsanlagenbau (Häfen, Straßen, Schienen, Flugplätze und Wasserstraßen)
- Bergbau und sonstigen Bodenschatzabbau
- Wasser- und Naturschutzrecht
- Energiewirtschaft, insbesondere erneuerbare Energien, aber auch Gas- und Kohlekraftwerke
- Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht, besonders für Industrieanlagen
- Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren für Vorhaben mit umweltrechtlichem Bezug
- Umweltinformationsrechte
- Störfallbetriebe
- Trassenbau und Leitungsbau
- Infrastrukturgenehmigungen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie Fragen zum Umwelt- und Planungsrecht haben, schreiben Sie uns.