Martin
Weingärtner

Rechtsanwalt

Vita

  • Studium an der Universität zu Köln und der Higher School of Economics, Moskau
  • Referendariat in Düsseldorf
  • Seit 2018 bei ARQIS

Publikationen

  • „Abgrenzung zwischen zulässiger Umgestaltung und unzulässigem Verzicht von Versorgungszusagen“, in: DB 26/2020, 1408
  • „Schuldner der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich das Unternehmen, nicht der Konzern“, in: DB 21/2020, 1128
  • „Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Schließung eines Versorgungswerks“, DB Mai 2020  Mehr erfahren
  • „Betriebsrat hat Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Gehaltslisten und ist datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle“, in: DB 20/2019, 1156
  • „Reisezeit ist grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit“, in: DB 11/2019, 615

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martin.weingaertner@arqis.comE-Mail schreiben