Pensions

Gruppenleiter Tobias Neufeld, LL.M.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein langfristiges und komplexes Vergütungselement, das bei Unternehmen aus zahlreichen Gründen besonders im Fokus stehen sollte.

VERBINDLICHKEITEN UND AUSWIRKUNGEN

Chancen nutzen, Risiken minimieren

Zum einen können drückende Pensionsverbindlichkeiten und deren bilanzielle Auswirkungen das Unternehmen belasten. Weil selbst externe Versorgungsträger wie Unterstützungs- oder Pensionskassen nicht immer sicher ausfinanziert sind und auch bei Direktversicherungen finanzielle Risiken bestehen, drohen Arbeitgebern häufig Ausfallhaftungen.

Außerdem werfen Pensionsverbindlichkeiten bei Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, bei der Unternehmensbewertung oder der Aufnahme von Fremdkapital immer besondere Fragestellungen auf.

Gleichzeitig stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, die bAV für ihre aktuellen und künftigen Mitarbeiter attraktiv und digital auszugestalten. Sie müssen die Chancen nutzen und die Risiken, insbesondere bei der Kapitaldeckung der Verbindlichkeiten, minimieren.

 

ARQIS PENSIONS-EXPERTEN

Marktführende Expertise in der betrieblichen Altersversorgung

In der ARQIS Pensions Group finden Arbeitgeber, Versorgungsträger und bAV-Beratungshäuser eine über 30 Jahre lange, marktführende Expertise in der betrieblichen Altersversorgung. Unsere Spezialisten decken nicht nur alle Rechtsgebiete ab, die die bAV betreffen (Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Bilanzrecht, Versicherungs[aufsichts]recht etc.), sondern sind auch interdisziplinär und branchenübergreifend bestens vernetzt. Zum Teil besitzen unsere Anwälte jahrelange Erfahrungen aus der Arbeit bei großen deutschen Betriebsrentenberatern.

Die ARQIS-Pensions-Experten beraten Unternehmen bei der Gestaltung, Reorganisation und dem De-Risking von Versorgungssystemen sowie der Auslagerung oder Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten – auch im Rahmen von M&A-Transaktionen und konzerninternen Restrukturierungen.

Die ARQIS-Pensions-Experten haben langjährige Erfahrung in der gerichtlichen Verteidigung unrechtmäßiger bAV-Klagen, zum Beispiel auf Rentenerhöhungen, Versorgungszusagen, Leistungserhöhungen oder Ausfallhaftung, sowie bei der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

Das Beratungsspektrum der ARQIS Pensions Group

Da die erfolgreiche Umsetzung von bAV-Projekten einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz erfordert, arbeiten die ARQIS-Pensions-Experten laufend mit erfahrenen und marktbekannten Aktuaren, Kapitalanlegern, Pensionsverwaltern und Rentnergesellschaften zusammen. Die erprobte Zusammenarbeit geht Hand in Hand. Sie fördert Kreativität, garantiert ein strategisches Vorgehen und die effiziente Projektumsetzung unter gleichzeitiger Berücksichtigung aller maßgeblichen Aspekte und optimalen Ergebnisse für unsere Mandanten.

1. Pension Design

 

  • Altersversorgung in Arbeits- und Dienstverträgen
  • Versorgungsordnungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen (inkl. reiner Beitragszusage nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG)
  • Ausfinanzierung im CTA
  • Rückdeckungsversicherungen und Verpfändungslösungen
  • bAV für Vorstände und Geschäftsführer

2. Pension Advisory

 

  • Änderung und Anpassung von Pensionssystemen an den sich laufend ändernden Rechtsrahmen
  • Gestaltung bzw. Umgestaltung von Betriebsvereinbarungen/Tarifverträgen sowie Verhandlung
  • bAV im Aufhebungsvertrag
  • Rentenanpassungen, Portabilität und Arbeitgeberwechsel (insbesondere im Konzern)
  • Schulung/Update der mit bAV befassten Mitarbeiter, insbesondere in HR
  • bAV in Liquidation/Krise/Insolvenz (PSVaG)

3. Pension Litigation

 

  • Beurteilung und Abwehr von Klagen über bAV von Mitarbeitern, Versorgungsempfängern und externen Pensionsvehikeln vor allen Gerichten und in allen Instanzen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Sonderzahlungen und Nachschüssen von Pensionskassen und Pensionsfonds gegenüber den Trägerunternehmen

  • Einigungsstellenverfahren und Schlichtungsverfahren über Themen der bAV

4. Pension Transaction Service

 

  • bAV bei M&A-Transaktionen, Umwandlungen und Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB

  • Umgang mit bAV bei Ausscheiden aus Konzern/Unternehmensgruppe und damit aus den Konzernvehikeln

  • Abfindung, Übertragung der bAV von Vorständen und Geschäftsführern im Zusammenhang mit Transaktionen

  • Post-Merger-Integration und Konsolidierung von Versorgungssystemen


Mehr über HR Transactions erfahren.

5. Pension Restructuring, Outsourcing, De-Risking & Buy-Out

 

  • Ablösung und Reorganisation von Pensionssystemen
  • Ausstieg aus der betrieblichen Altersversorgung, Schließung & Einfrieren von Versorgungswerken
  • De-Risking von Versorgungssystemen, insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der demographischen Entwicklung
  • Abfindung und Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten
  • Funding, Outsourcing/Auslagerung von Pensionsverbindlichkeiten (insb. Auslagerung in Unterstützungskasse/Pensionsfonds)
  • Subsidiärhaftung (Einstandspflicht des Arbeitgebers) bei externen Durchführungswegen
  • Auslagerung in Contractual Trust Arrangements (CTA)
  • Enthaftung von Pensionsverbindlichkeiten durch Abspaltung auf Rentnergesellschaften
Pensions Issues in Cross-Border Acquisitions (Germany)
und Employees: Private Acquisitions (Germany)

Practical Law – Praxisüberblick

Tobias Neufeld gibt einen Überblick über das deutsche Renten- sowie Arbeitsrecht beim Erwerb eines Unternehmens oder eines Betriebs in Deutschland. Jetzt lesen:

Pensions Issues in Cross-Border Acquisitions (Germany)

Employees: Private Acquisitions (Germany)

Dies ist ein Nachdruck von Practical Law mit Genehmigung des Herausgebers.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.practicallaw.com oder telefonisch unter +44 (0)20 7542 6664.

BetriebsBerater: Expert-Talk

Follow Up

Juni 2023 – Tobias Neufeld und Anja Mehrtens berichten in einem zweiten Teil über die Enthaftung von Pensionsverbindlichkeiten durch Renter-
gesellschaften mit Fokus auf Transformations-
maßnahmen im Mittelstand.

BetriebsBerater: Expert-Talk

September 2022 – Tobias Neufeld und Anja Mehrtens berichten über die Enthaftung von Pensionsverbindlichkeiten durch Renter-
gesellschaften.

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