Finanzielle Hilfe für Start-ups – Säule 1: KfW Capital beginnt Antragsverfahren für „Corona Matching Fazilität“

19. Mai 2020

Das Anfang April von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Hilfspaket für Start-ups, das in einem ersten Schritt (Säule 1) zunächst größere Start-ups stützen soll, die bereits durch Venture-Capital-Fonds finanziert sind bzw. werden sollen („Corona-Matching-Fazilität“, kurz „CMF“), kommt jetzt in die Umsetzung.

Ab sofort können Venture-Capital-Fonds („VC-Fonds“) – auch rückwirkend für nach dem 2. April 2020 bereits getätigte Finanzierungen – bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) eine Co-Finanzierung über die KfW-Tochter KfW Capital GmbH & Co. KG („KfW Capital“) beantragen, um weiterhin in der Lage zu sein, Finanzierungsrunden von deutschen Start-ups mit ausreichend finanziellen Mitteln zu begleiten.

Ziel der CMF ist es, Liquiditätsengpässe bei deutschen Start-ups „mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell“, die aufgrund der Corona-Pandemie durch aufgeschobene oder abgesagte Finanzierungsrunden entstehen oder zu entstehen drohen, abzufedern.

I. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind nicht die Start-ups selbst, sondern nur unabhängige europäische VC-Fonds. Das können sowohl Fonds sein, die bereits Gelder aus Investitionsprogrammen der KfW Capital oder des Europäischen Investmentfonds beziehen, als auch „neue“ Fonds, die bisher noch keine öffentlichen Zuschüsse dieser beiden Kapitalgeber in Anspruch genommen haben. Ob daneben auch Family Offices und größere Business Angels antragsberechtigt sein werden, wird gerade noch geklärt.

II. Voraussetzung der Förderfähigkeit

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der gebühren- und zinsfreien Corona-Matching-Fazilität ist (i) die Akkreditierung der Investoren bei der KfW, (ii) das erfolgreiche Durchlaufen einer Due-Diligence-Prüfung des VC-Fonds bei der KfW Capital, (iii) keine Mehrheitsbeteiligung einzelner Finanz- oder strategischer Investoren am Target, (iv) ein starker Deutschlandbezug des Start-ups sowie (vi) die Tatsache, dass sich das Start-up zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanzieller Schieflage befunden hat. Förderfähig sind entweder Wandeldarlehen oder Eigenkapitalfinanzierungen pari passu mit dem privaten Investor.

III. Ausgestaltung der Förderung, Matchingquote und Andienungspflicht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem akkreditierten VC-Fonds und der KfW Capital ist mittels eines Co-Investment- und Treuhandvertrages als Treuhandverhältnis ausgestaltet, auf Grundlage dessen der VC-Fonds als Treuhänder die Bundesmittel in das Start-up investiert.

VC-Fonds können ihre Beteiligungen an Start-ups durch die öffentlichen CMF-Mittel grundsätzlich 50/50 „matchen“ oder „spiegeln“ lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Anteil der öffentlichen Mittel auf ein Verhältnis von bis zu maximal 70 zu 30 (d.h. 70 % öffentliche Mittel, 30 % private Mittel) aufzustocken. Insgesamt dürfen aber die CMF-Mittel niemals mehr als  50 % des Investitionsvolumens einer Finanzierungsrunde ausmachen. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss sich der VC-Fonds für ein festes „Matching“-Verhältnis, d.h. das oben beschriebene Verhältnis zwischen öffentlich bezuschussten Mitteln und dem privaten Investitionsbetrag, entscheiden, welches sodann für alle künftigen Investitionen im Bestand des VC-Fonds gleichermaßen gilt.

Als Kehrseite der Bezuschussung wird der VC-Fonds verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 der KfW Capital eine Beteiligung an allen weiteren Investitionen seines Fonds bei seinen bisherigen Portfoliounternehmen zum „Matching“-Verhältnis anzubieten („Andienungspflicht“).

Ferner steht dem VC-Fonds die Möglichkeit offen, auch „neue Investitionen“ (d.h. Investitionen in Unternehmen außerhalb seines bisherigen Bestandes) mit CMF-Mitteln zu „matchen“. Hierfür ist ein weiteres, zweites „Matching“-Verhältnis zu bestimmen, das sodann für alle neuen Investitionen bis zum 31.Dezember 2020 gilt. In diesem Fall obliegt dem VC-Fonds eine Andienungspflicht auch hinsichtlich aller „neuen Investitionen“ gegenüber der KfW Capital.

In den kommenden Wochen werden auch die Eckpunkte für die Säule 2 des insgesamt 2 Mrd. EUR umfassenden Rettungspakets vornehmlich für die große Zahl von kleineren Start-ups, die bisher eher durch Business Angels finanziert wurden, erwartet.

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