Der KfW-Studienkredit – ein Corona-Notfallplan für Studierende?
Der KfW-Studienkredit – ein Corona-Notfallplan für Studierende?
12. Mai 2020
Ein neu geschaffener Hilfetopf lockt Studierende in Deutschland. Aufgrund der Corona-Krise gilt vorübergehend bis 31.03.2021 ein Zinssatz von 0,0%. Die Regelung gilt ab sofort.
Nicht nur Unternehmen, auch Arbeitnehmer leiden unter der derzeitigen Pandemie. Eine besonders betroffene Gruppe sind Studierende, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise mit einem Nebenjob bestreiten. Wenn hier Einnahmen wegfallen, sind bei vielen die finanziellen Reserven schnell aufgebraucht und in der Folge droht Verarmung, die sogar die Fortsetzung des Studiums gefährden kann.
Um diesen Studierenden kurzfristig helfen zu können, hat die KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Möglichkeit für kurzfristige, zinsfreie Kredite eröffnet. Das Programm ist am 08.05.2020 gestartet und bietet Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu EUR 650 zu erhalten.
Für wen kommt der zinsfreie KfW-Studienkredit in Frage?
Anspruchsberechtigt sind alle Studierenden an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen im Alter zwischen 18 und 44 Jahren. Umfasst sind grundsätzlich auch Studierende im postgradualen bzw. Zweitstudium, wobei teilweise Semesterhöchstgrenzen zu beachten sind. Anders als zum Beispiel BAFöG ist der Anspruch auf einen KFW-Studienkredit unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. Der Kredit kommt daher auch für Nicht-BAFöG-Berechtigte in Betracht und ist auch mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Das Programm richtet sich zunächst nur an deutsche Staatsbürger, die an einer deutschen Adresse gemeldet sind. Für Studierende anderer Nationalitäten, die die übrigen Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Möglichkeit, den Studienkredit ab dem 01.06.2020 zu beantragen, wobei die erste Auszahlung dann zum 01.07.2020 erhalten werden kann.
Zu welchen Konditionen wird das Darlehen vergeben?
Anspruchsberechtigte können sich je nach Antrag monatlich bis zu EUR 650 auszahlen lassen, wobei auch eine geringere Summe möglich ist. Der hierdurch erhaltene Geldbetrag ist bis einschließlich 31.03.2021 zinsfrei. Die sonst üblichen Zinsen (derzeit liegt dieser bei effektiv 4,36% p.a.) übernimmt im Zeitraum bis 31.03.2021 das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Für Studierende, die bereits einen KfW-Studienkredit haben, gelten diese Vergünstigungen im Übrigen automatisch. Sie erhalten im entsprechenden Zeitraum alle Auszahlungen zinsfrei, ohne dies beantragen zu müssen.
Ihr Kontakt:
Marcus Nothhelfer, Partner
M +49 173 7291 420
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