Martin
Weingärtner
Rechtsanwalt
Martin
Weingärtner
Rechtsanwalt
Vita
- Studium an der Universität zu Köln und der Higher School of Economics, Moskau
- Referendariat in Düsseldorf
- Seit 2018 bei ARQIS
Publikationen
- „Abgrenzung zwischen zulässiger Umgestaltung und unzulässigem Verzicht von Versorgungszusagen“, in: DB 26/2020, 1408
- „Schuldner der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich das Unternehmen, nicht der Konzern“, in: DB 21/2020, 1128
- „Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Schließung eines Versorgungswerks“, DB Mai 2020 Mehr erfahren
- „Betriebsrat hat Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Gehaltslisten und ist datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle“, in: DB 20/2019, 1156
- „Reisezeit ist grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit“, in: DB 11/2019, 615