Handlungsbedarf für Firmengruppen mit Bezug zu UK

31. January 2025

Neuer Compliance-Straftatbestand tritt im September 2025 in Kraft

Mit dem Erlass des „Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023” (kurz: ECCTA) wird das Regelwerk zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Großbritannien grundlegend verändert. Kern der Neuerung ist ein neuer gegen Unternehmen gerichteter Straftatbestand, der das Unterlassen von Betrugsprävention unter Strafe stellt. Die weitreichenden Änderungen erweitern die Möglichkeiten der britischen Behörden im Ausland ansässige Unternehmen für Wirtschaftsdelikte mit UK-Bezug zur Rechenschaft zu ziehen.

Aus deutscher Sicht interessant: Die neuen Regelungen des ECCTA weisen Parallelen zu den Regelungen der §§ 30, 130 OWiG auf. Beide ermöglichen es Behörden, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, die durch mangelnde Kontrolle ihrer Beschäftigten oder unzureichende Compliance-Maßnahmen die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begünstigt haben.

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Conclusion

Deutsche Unternehmen sollten mit Blick auf das in Kraft treten am 1. September 2025 dringend prüfen, ob Sie in den Anwendungsbereich der neuen Regelungen fallen.

Falls ja, sind nicht nur internen Prozesse ggf. anzupassen, sondern auch die Einbindung von Tochtergesellschaften und Vertragspartnern in zentrale Compliance- und Überwachungsprozesse zu vertiefen. Insbesondere die Ausweitung der Haftung auf Drittparteien erfordert eine systematische Prüfung und Anpassung bestehender Compliance-Strategien.

Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern schützen auch ihre Reputation und Geschäftstätigkeit. Die Compliance Experten von ARQIS unterstützen Sie gerne.

 

Author:
Christian Judis

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