Neues Urteil zu Compliance Pflichten im Unternehmen: Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Neues Urteil zu Compliance Pflichten im Unternehmen: Haftungsrisiken für Geschäftsführer
12. July 2022
Wichtiger Reminder des OLG Nürnberg (Endurteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19) zur Compliance Pflicht:
„Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance Management Systems, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern. […] Eine Pflichtverletzung liegt schon dann vor, wenn durch unzureichende Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern der Gesellschaft Straftaten oder sonstige Fehlhandlungen ermöglicht oder auch nur erleichtert werden. […]
Verletzt der Geschäftsführer diese Obliegenheit, so haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.“
Fazit: Ein individuell angepasstes Compliance Management System (CMS) und die regelmäßige Prüfung und Anpassung gehören für Unternehmen zum Pflichtprogramm wie die jährliche Steuererklärung.
Autorin: Sina Janke