HR.Law
Betriebliches Eingliederungsmanagement nun mit einer Vertrauensperson des Beschäftigten
HR.Law
Betriebliches Eingliederungsmanagement nun mit einer Vertrauensperson des Beschäftigten
25. October 2021
Es gibt eine Änderung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Beschäftigte können jetzt eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen.
BEM bedeutet, dass Arbeitgeber
- mit Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt und
- mit der Durchführung einverstanden sind,
- erörtern müssen, ob es Möglichkeiten gibt, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Teilnehmer sind schon bislang neben Arbeitgeber und Beschäftigtem
- der Betriebs- oder Personalrat,
- bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung und
- soweit erforderlich, der Werks- oder Betriebsarzt.
Seit der Neufassung von § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX kann der Beschäftigte zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen.
Die Vertrauensperson kann auch ein Rechtsanwalt sein. Die Kosten dafür trägt aber natürlich der Beschäftigte.
Machen Beschäftigte von dieser Möglichkeit Gebrauch, bedeutet dies für Arbeitgeber zusätzliche Verpflichtungen:
- Zunächst muss – insbesondere mit Blick auf den Datenschutz – geprüft werden, ob die Vertrauensperson ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde. Hierfür sollte eine Vollmacht angefordert werden.
- Werden Unterlagen verteilt, müssen diese auch an die Vertrauensperson herausgegeben werden.
- Bei der Formulierung des Einladungsschreibens ist darauf zu achten, dass auf die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson ausdrücklich hingewiesen wird. Denn Fehler in dem Schreiben führen zu einem fehlerhaften BEM!
- Wurde eine Betriebsvereinbarung zum BEM abgeschlossen, ist zu prüfen, ob diese mit Blick auf die Änderung anzupassen ist. Dies dürfte regelmäßig der Fall sein, wenn die Betriebsvereinbarung auch eine Regelung zu den zu beteiligenden Personen enthält.
Autorin: Lisa-Marie Niklas
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns kurz. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.