ESG
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Am 29. Juni 2024 ist die Europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal und soll dazu beitragen, Europas Cleantech-Industrie wettbewerbsfähiger und unabhängiger zu machen.
Der Europäische Green Deal setzt ein klares Ziel: Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat sich die EU verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken. Ein entscheidender Schritt dabei ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Eine wichtige Weichenstellung hierfür ist die 2023 von der EU verabschiedete Verordnung EU 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe („AFIR“), die nächste Woche ab dem 14.10.2024 in Kraft tritt.
Spätestens seit der EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) bzw. deren Umsetzung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wonach Pensionskassen und Pensionsfonds grundsätzlich Nachhaltigkeitsbelange beachten müssen, halten die ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) Einzug in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und werden immer mehr zum neuen Compliance-Marktstandard.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet Unternehmen, insbesondere im Bereich des Personalmanagements, immer mehr Möglichkeiten, KI-Systeme zu nutzen und Prozesse zu optimieren. Ein prominentes Beispiel hierfür sind HRM-Systeme …
Frauen werden nach wie vor statistisch schlechter bezahlt als Männer, ein Kernproblem der sozialen Nachhaltigkeit im Unternehmen. Der Gender Pay Gap in Deutschland liegt seit Jahren hartnäckig bei 18 %.
Das „S“ in ESG steht für soziale Nachhaltigkeit. Ein wesentliches Element hierfür ist die Work-Life-Balance, also eine ausgewogene Verteilung von Zeit für Arbeit und Privates. Um diese zu erreichen, kann die Erfassung von Arbeitszeit hilfreich sein. Denn wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird, werden Überstunden erkannt, können reduziert und damit mehr Zeit für persönliche Dinge erreicht werden.
Dem Betriebsrat kommt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Nachhaltigkeit in mitbestimmten Betrieben eine wichtige Rolle zu. Zwar kann der Betriebsrat die Einführung oder Zielsetzung einer ESG-Strategie des Unternehmens nicht erzwingen …
Kommission, Rat und Parlament haben sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen europäischen Wasserstoff- und Gasmarkts geeinigt. Die Neuregelungen sind Teil des “Fit for 55”-Pakets, einer Reihe von Gesetzesvorhaben, …