INNOVATION
Willkommen im ARQIS Blog, unserem zuverlässigen Informationskanal für juristische Themen und branchenspezifische Innovationen.
In unserer "Big Law Boutique"-Kategorie finden Sie gebündelte Expertise zu unseren Fokusgruppen-Themen. Ob Sie nach fundierten rechtlichen Einblicken in diese Bereiche suchen oder sich über aktuelle Entwicklungen informieren möchten – wir teilen unser Fachwissen und unsere Expertise, um Ihnen wertvolle Informationen zu liefern.
Zusätzlich finden Sie in unserem "Innovation Blog" die neuesten Entwicklungen in den Bereichen ESG und Metaverse. Erfahren Sie, wie die Rechtsbranche innovative Konzepte nutzt und welche rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten damit einhergehen. Wir bieten Ihnen Einblicke in wegweisende Projekte, nachhaltige Lösungsansätze und zukunftsorientierte Strategien.
Am 29. Juni 2024 ist die Europäische Netto-Null-Industrie-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal und soll dazu beitragen, Europas Cleantech-Industrie wettbewerbsfähiger und unabhängiger zu machen.
Der Europäische Green Deal setzt ein klares Ziel: Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat sich die EU verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken. Ein entscheidender Schritt dabei ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Eine wichtige Weichenstellung hierfür ist die 2023 von der EU verabschiedete Verordnung EU 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe („AFIR“), die nächste Woche ab dem 14.10.2024 in Kraft tritt.
Spätestens seit der EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) bzw. deren Umsetzung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wonach Pensionskassen und Pensionsfonds grundsätzlich Nachhaltigkeitsbelange beachten müssen, halten die ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) Einzug in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und werden immer mehr zum neuen Compliance-Marktstandard.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet Unternehmen, insbesondere im Bereich des Personalmanagements, immer mehr Möglichkeiten, KI-Systeme zu nutzen und Prozesse zu optimieren. Ein prominentes Beispiel hierfür sind HRM-Systeme …
Frauen werden nach wie vor statistisch schlechter bezahlt als Männer, ein Kernproblem der sozialen Nachhaltigkeit im Unternehmen. Der Gender Pay Gap in Deutschland liegt seit Jahren hartnäckig bei 18 %.
Das „S“ in ESG steht für soziale Nachhaltigkeit. Ein wesentliches Element hierfür ist die Work-Life-Balance, also eine ausgewogene Verteilung von Zeit für Arbeit und Privates. Um diese zu erreichen, kann die Erfassung von Arbeitszeit hilfreich sein. Denn wenn die Arbeitszeit dokumentiert wird, werden Überstunden erkannt, können reduziert und damit mehr Zeit für persönliche Dinge erreicht werden.
Dem Betriebsrat kommt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Nachhaltigkeit in mitbestimmten Betrieben eine wichtige Rolle zu. Zwar kann der Betriebsrat die Einführung oder Zielsetzung einer ESG-Strategie des Unternehmens nicht erzwingen …
Kommission, Rat und Parlament haben sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen europäischen Wasserstoff- und Gasmarkts geeinigt. Die Neuregelungen sind Teil des “Fit for 55”-Pakets, einer Reihe von Gesetzesvorhaben, …
Seit Jahrtausenden finden sich Menschen in Gruppen zusammen, um Ressourcen und Risiken zu teilen und Abläufe effizienter zu gestalten und so den Herausforderungen ihrer Zeit zu begegnen. Dieses menschliche Bedürfnis besteht auch im digitalen Zeitalter unverändert fort.
Die meisten, wenn nicht gar sämtliche, Steuerrechtsordnungen weltweit dürften bisher für die Besteuerung auch virtueller Vorgänge die realen natürlichen oder juristischen Personen heranziehen, die einen steuerlich erheblichen virtuellen Tatbestand verwirklichen.
Im Metaverse mit seinen immersiven Technologien ergeben sich neue, aufregende Möglichkeiten, die eigenen Waren und Dienstleistungen zu vermarkten. Dieser Trend geht auch an den großen Konzernen nicht vorbei. Viele Unternehmen möchten die Chance nutzen, als Early Adopter auf Metaverse-Plattformen mit ihren Marken zu werben.
Doch inwiefern ist das deutsche und europäische Markenrecht schon bereit für das Metaverse und welche Besonderheiten sind bei der Anmeldung und Verteidigung von Marken im Metaverse zu beachten? Sind Unternehmen im Metaverse ohne entsprechende Marken völlig schutzlos gestellt?
In diesem Beitrag widmen wir uns den wichtigsten, rechtlichen Aspekten aus dem Markenrecht und erklären aus der Praxis anhand von konkreten Beispielen, was es bei der Anmeldung und der Verteidigung von Marken im Metaverse zu beachten gibt.
Das Metaverse schafft neue Zugangspunkte, die unsere physische und digitale Welt miteinander verbinden. Jeder dieser Zugangspunkte eröffnet Möglichkeiten für Innovationen und neue Arten von Kundenerfahrungen, birgt aber auch potenzielle Risiken. Datenschutzrisiken werden sich allerdings nicht auf die digitale Welt beschränken, sondern auch in der physischen Welt ernstzunehmende Konsequenzen haben. Die Verbindung unzähliger Geräte führt zu einer Gefahr, die exponentiell steigt und ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht.