Compliance
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Zusätzlich finden Sie in unserem "Innovation Blog" die neuesten Entwicklungen in den Bereichen ESG und Metaverse. Erfahren Sie, wie die Rechtsbranche innovative Konzepte nutzt und welche rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten damit einhergehen. Wir bieten Ihnen Einblicke in wegweisende Projekte, nachhaltige Lösungsansätze und zukunftsorientierte Strategien.
Das OLG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 30. März 2022 zu der Frage geäußert, ob und inwieweit Geschäftsführer einer GmbH für die Einrichtung und Überwachung ….
„Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Das heute vom Kabinett beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
Hier unser Überblick zu den künftigen gesetzlichen Anforderungen.
Autorin: Sina Janke
Compliance Update: Bei großen Compliance-Untersuchungen beginnt die Frist zur Erklärung der außerordentlichen Kündigung erst mit dem abschließenden Bericht. Eine Verzögerung des Zugangs des Berichts und damit Verhinderung des Fristbeginns ist nur dann beachtlich, wenn dies absichtlich oder grob fahrlässig geschieht.
Link zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Mai 2022 Az. 2 AZR 483/21: https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2022/08/2-AZR-483-21.pdf
Autorin: Sina Janke
Wichtiger Reminder des OLG Nürnberg (Endurteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19) zur Compliance Pflicht:
„Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance Management Systems, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern. […] Eine Pflichtverletzung liegt schon dann vor, wenn durch unzureichende Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern der Gesellschaft Straftaten oder sonstige Fehlhandlungen ermöglicht oder auch nur erleichtert werden. […]
Verletzt der Geschäftsführer diese Obliegenheit, so haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.“
Fazit: Ein individuell angepasstes Compliance Management System (CMS) und die regelmäßige Prüfung und Anpassung gehören für Unternehmen zum Pflichtprogramm wie die jährliche Steuererklärung.
Autorin: Sina Janke
Das Sorgfaltspflichtengesetz für Lieferketten (LkSG) sieht einen ganz konkreten Pflichtenkatalog für Unternehmen vor, der fristgemäß umgesetzt werden muss. Unser ARQIS Quick ComplianceCheck gibt einen kompakten Überblick zu den neuen Anforderungen, auch für nur mittelbar betroffene Zulieferer.
Autorin: Sina Janke
Heute wurde der lange angekündigte Vorschlag für eine EU-Lieferketten-Richtlinie veröffentlicht:
- verpflichtet werden alle Unternehmen
> 500 Beschäftigte mit Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro/Jahr
> 250 Beschäftigte mit Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro/Jahr, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in einem „Risikosektor“ (Textilbranche, Lebensmittelbranche, Förderung von Rohstoffen) erzielen - Umwelt-und Klimaaspekte rücken stärker in den Fokus (1,5-Grad-Ziel Pariser Klimaabkommen)
- Manager-Bonuszahlungen sollen direkt mit der Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten verknüpft werden
- Haftung für Verstöße der an der eigenen Lieferkette beteiligten Unternehmen
Autorin: Sina Janke