Kommt jetzt die elektronische Zeiterfassung auf Wunsch des Betriebsrats?
Kommt jetzt die elektronische Zeiterfassung auf Wunsch des Betriebsrats?
08. October 2021
Kommt sie jetzt, die elektronische Zeiterfassung auf Wunsch des Betriebsrats?
Nach der erst kürzlich ergangenen spektakulären Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm zu den Rechten des Betriebsrats bei der Einführung von elektronischer Zeiterfassung vom 07.07.2021 (7 TaBV 79/202) geht nun auch das LAG München (10.08.2021 – 3 TaBV 31/21 – hier abrufbar: LAG München) davon aus, dass der Betriebsrat die „Einführung von elektronischer Zeiterfassung“ verlangen kann.
Das LAG München meint:
- Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kann nicht mehr „sofort“ aus offensichtlichen Gründen verneint werden!
- Zudem werde von prominenter Seite in der Literatur vertreten, dass die Einführung (technischer) Kontrolleinrichtungen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden der Arbeitnehmer oder zur Vermeidung einer „Selbstausbeutung“ im Rahmen sog. Vertrauensarbeitszeit sogar dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegen könnte.
Bislang galt noch:
- Arbeitgeber entscheiden, ob sie eine elektronische Arbeitszeiterfassung einführen möchten oder nicht.
- Verlangt der Betriebsrat die Einführung, können Arbeitgeber dies ablehnen.
- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Jahr 1989 ausdrücklich festgestellt, dass der Betriebsrat die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung nicht verlangen kann (BAG v. 28.11.1989 – 1 ABR 97/88).
Das BAG wird hoffentlich bald für Klarheit sorgen: Gegen die Entscheidung des LAG Hamm wurde Beschwerde eingelegt (1 ABR 22/21- terminiert wurde indes leider noch nicht).
Die Autorin meint weiterhin, dass der Betriebsrat nicht über das “Ob” der Einführung technischer Einrichtungen entscheiden kann. Denn bei dieser Frage handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die allein der Arbeitgeber zu treffen hat. Auch die Argumentation in Bezug auf ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG vermag mich nicht zu überzeugen.
Eins steht auf jeden Fall fest: Es bleibt spannend im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeiterfassung.
Autorin: Lisa-Marie Niklas
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