HR.Law

Tarifverträge zur Höchstüberlassungsdauer sind wirksam

15. September 2022

Dies hat das Bundesarbeitsgericht, am 14.09.2022 in einer für die Zeitarbeitsbranche wichtigen Entscheidung, festgestellt (4 AZR 83/21, Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht).

Das BAG meint:

  • In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer abweichende Zeitspanne für eine vorübergehende Überlassung vereinbart werden.
  • Im vorliegenden Fall wurde damit eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten für zulässig befunden
  • Die Tarifverträge sind nicht nur für tarifgebundene Entleihunternehmen verbindlich.
  • Sie gelten auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt.

Gut zu wissen:

Das Gesetz erlaubt eine Arbeitnehmerüberlassung an sich nur für die Dauer von 18 Monaten.

 

Autorin: Lisa-Marie Niklas

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