Gerechtigkeit:
Ihr guter Deal für alle

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Gerechtigkeit:
Ihr guter Deal für alle

Soziale Aspekte bilden einen der Grundpfeiler der nachhaltigen Gestaltung von Unternehmen. Von der Aufstellung des eigenen Teams und seiner fairen Vergütung über die Förderung einer diversen und inklusiven Unternehmenskultur sowie den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten bis hin zur Wahrung der Menschenrechte in den Liefer- und sonstigen Wertschöpfungsketten stellt ESG Menschen und ihre Anliegen in der Arbeitswelt in den Mittelpunkt.

Diskriminierungsprävention und Berichtspflicht

Unser HR.Law-Team begleitet Sie bei der Aufstellung neuer und der Überprüfung bestehender Ansätze zu diskriminierungsfreiem Recruiting und fairen Einstellungsprozessen und hilft Ihnen sicherzustellen, dass auch bei der Förderung von Top-Talenten und der Auswahl der Führungskräfte von morgen niemanden wegen des Geschlechts, der Herkunft, einer Behinderung oder anderer geschützter Merkmale benachteiligt wird.

 

Seit der Verkündung der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) im Dezember 2022, die noch in nationales Recht umzusetzen ist, hat die interne Erhebung und Dokumentation zu den sozialen Aspekten der Nachhaltigkeit zusätzlich an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch die Einführung einer Berichtspflicht zu dem Diversity-Konzept und der Zusammensetzung des Managements von Unternehmen.

Vergütung und betriebliche Policies

Im Bereich der Vergütung spielt das Kriterium der Nachhaltigkeit in mehrfacher Hinsicht eine Rolle. Börsennotierte Unternehmen sind bereits jetzt rechtlich verpflichtet, Führungskräfte anhand langfristiger Anreize und einer nachhaltigen Vergütungspolitik zu vergüten. Auch andere Unternehmen unterliegen aber zunehmend strengen Verpflichtungen, jedenfalls den immer noch bestehenden Gender-Pay-Gap zugunsten von Equal Pay zu beseitigen. Zu den bereits bestehenden Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes, die aktuell durch die Rechtsprechung noch verschärft werden, sind inzwischen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinzugetreten, das ebenfalls ein Verbot der
Diskriminierung beim Lohn enthält. Neben der Entgeltgleichheit verlangt das Gesetz auch die Angemessenheit der Vergütung und zwingt Unternehmen damit, sicherzustellen, dass der jeweils anwendbare Mindestlohn gewährt wird.

 

Ihre soziale Verantwortung können Unternehmen auch außerhalb der reinen Vergütung durch die Schaffung von Anreizen zu nachhaltigem Verhalten wahrnehmen. In der Praxis immer beliebter sind beispielsweise betriebliche Policies, die klimaneutrale Mobilität fördern.

Datenschutz

Unternehmen können die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern, etwa durch Gewährung von Jobtickets, oder ihre Mitarbeitenden durch Fahrradleasing-Programme zum Umstieg aufs Fahrrad motivieren. Auch im Bereich Work-Life-Balance können Unternehmen durch flexible Arbeitsplatz- und Arbeitsgestaltung sowie die Förderung von Kinderbetreuung viel für die Zufriedenheit und das Wohlergehen ihrer Belegschaft und für ein positives Betriebsklima tun.

 

Hierzu gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit und der Schutz von persönlichen Daten der Belegschaft, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bereitgestellt werden. Unser Data.Law-Team ist auf Fragen des Datenschutzes und die Erstellung praxistauglicher Policies spezialisiert und begleitet Sie gern bei der Gestaltung Ihrer digitalen Ethik.

Mitbestimmung und Hinweisgeberschutzgesetze

Die Gestaltung der sozialen Aspekte von Unternehmen berührt auch Fragen der Mitbestimmung auf Unternehmens- und Betriebsebene und eröffnet daher die Möglichkeit, teils auch die Pflicht zur partnerschaftlichen Kooperation mit Arbeitnehmervertretungen. Die Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen, einschließlich der Regelungen zur Arbeitszeit und der Vergütungsmodelle, aber auch der betriebliche Umweltschutz, Fragen des Gesundheitsschutzes und Policies, mit denen soziale Leistungen gewährt werden, unterliegen
der Mitbestimmung des Betriebsrats. Unser HR.Law-Team verfügt über umfassende Expertise beim Entwurf und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu allen Themen, die im betrieblichen Alltag von Unternehmen relevant sind.

 

Und schließlich erfordert die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und eigener ESG-Ziele die Einführung und Durchsetzung verbindlicher Regeln und, spätestens ab Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes, die Bereitstellung eines sicheren Weges für die Belegschaft, etwaige Verstöße zu melden („Whistleblowing-System“). Auch hierbei wird der Betriebsrat mitzubestimmen haben. Zur Schaffung eines einheitlichen Regelwerks, das den rechtlichen Rahmen, aber auch die Leitlinien der Unternehmenskultur zusammenfast, empfiehlt sich zusätzlich die Einführung eines für alle verbindlichen Code of Conduct. Gerade für das nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erforderliche Risikomanagement-System werden klare Verhaltensregeln eine wichtige Rolle spielen.

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